Verwarnung Einbruch Pogrom und Euthanasie-Staatsanwaltschaft-Stuttgart

„Grundgesetz: Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

betrefflich  aller Anzeigen, die ich bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gemacht habe, geben Sie mir immer „zu Ihrem Nachteil entschieden“ als Antwort. 

Sie begründen dies mit einer Behinderung, einer Geisteskrankheit, die mir nicht nachgewiesen werden kann, da ich sie nicht habe, aber wegen der Sie mir gegenüber Nachteilig entscheiden. Laut Art 3 Grundgesetz, dürfen Behinderungen und Geisteskrankheiten nicht als Grund für das Benachteiligen in justizeichen Entscheidungen geltend gemacht werden. Dies gilt um so mehr da diese Behinderung bei mir nicht besteht. 

Eine Krankheit, die länger als ein halbes Jahr besteht wäre als Behinderung klassifiziert und die Ausrede, Sie würden mir eine falsche Krankheit unterstellen, gilt in diesem Falle auch nicht. Es würde sich um eine Behinderung handeln. Die Behinderung habe ich nicht, aber sie würde auch keine Benachteiligung vor der Justiz erlauben. 

Die Polizei Stuttgart schreibt mir in der Gerichtsakte des Amtsgericht Stuttgart 13 CS 105Js132282/21 zum Thema, dass bei mir ein Einbruch am 13.6.2021 gemeldet wurde, dass es sich um einen „Vorfall mit psychisch auffälliger Person“ handele. Von einem Einbruch sprechen Sie nicht. Ich bin keine psychisch auffällige Person, sondern Opfer eines Einbruchs, ja Pogroms durch Felice Civale, der bei der Polizei eine Verleumdungskampagne gestartet hat und mich mit der Verleumdung eine Geisteskranke nennt. Dies schützt ihn jetzt vor der Strafverfolgung und es wird ein Einbruch erlaubt, nur weil der Täter mich beleidigt. 

Ich lege hiermit Beschwerde ein. 

Die BRD begeht hier folgende Völkerrechtsverbrechen: Euthanasie mit Psykhg, Pogrom gegen meine Wohnung und mein Auto. Verfolgung wegen Gründen, die ich nicht klar erkennen kann, die aber politisch, religiös, geschlechtlich und wegen Presse wahrscheinlich sind. Eine Krankheit im Sinne einer Psychose habe ich nicht, noch habe ich sie je gehabt. Dies ist die Tarnbehauptung um diese Euthanasie mir gegenüber zu begehen. 

Diese Beschwerde werde ich im Notfall an die zuständigen Stellen im Ausland weiter geben. 

Bitte verfolgen Sie jetzt diese Verbrechen und streichen Sie die falschen Behauptungen über Geisteskrankheiten meinerseits aus Ihrer „Stigmatisierungsdatei“. 

Mit freundlichen Grüßen


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