Strafanzeige wegen  Anstiftung zu Mord § 211 StGB

Staatsanwaltschaft Stuttgart
70049 Stuttgart

Datum: 10.6.2022 

Betreff: 

Strafanzeige wegen  Anstiftung zu Mord § 211 StGB

Gegen A■■■■■■■

Anlagen: 

Anlage 1. Fotokopie der Gerichtsakte 13 CS 105Js132282/21 vom Amtsgericht Stuttgart. 

Beachten Sie bitte Aktenzeichen-134JS38075/22-C■■■■■■■e-Verleumdung. Der Geliebte und Freund von Al■■■■■■■hat mit ihr zusammen die Volksverhetzung gegen mich angezettelt und jeden dazu aufgefordert, mich ständig als „psychisch krank“ zu bezeichnen. Dabei haben sie das Ziel, eine Zwangseinweisung zu erwirken und mich aus dem Haus zu jagen. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit zeige ich an, dass A■■■■■■■mich bei der Polizei fälschlicherweise als “geisteskrank“  bezeichnet hat, mit der böswilligen Absicht, eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie zu erwirken. 

Zitat: „Die Geschädigte gab weiter an, dass die Beschuldigte an einer Psychose leiden würde“ 

Die Behandlung von Menschen mit Psychosen werden durch Medikamente gemacht, die oft über Zwangsbehandlungen gegen den Willen des „Patienten“ verabreicht werden. Dies stellt eine Körperverletzung dar. Frau M■■■■■■■ wollte erwirken, dass ich so eine Behandlung erhalte, indem sie eine Lüge erzählt und behauptet, dass ich die Krankheit „Psychose“ hätte. 

Das Ärzteblatt schreibt, dass die Medikamente gegen Psychosen häufig zum plötzlichen Herztod führen können. 

„So sprechen neue pharmakoepidemiologische Daten aus den USA dafür, dass die Anwendung von Antipsychotika – unabhängig davon, ob es sich um Substanzen der ersten oder zweiten Generation handelt – mit einer dosis abhängigen Häufung des plötzlichen Herztodes verknüpft ist“ (Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/67590/Psychiatrische-Patienten-Anhaltend-hohe-Sterblichkeit

Sie könnten dies von einem Facharzt bestätigen lassen. 

Daher ist eine Zwangsbehandlung gegen eine „Psychose“ egal ob sie besteht oder nicht, ein versuchter Mord, da die Medikamente dagegen den Tod herbei führen können. 

Der Beweis, als glaubhafter Anhaltspunkt für eine bewußte Verleumdung und Meineid vor einem Gericht durch Al■■■■■■■.   

Das Zitat aus der Gerichtsakte 13 CS 105Js132282/21: 

„Die Geschädigte gab weiter an, dass die Beschuldigte an einer Psychose leiden würde.“ „Al■■■■■■■a ■■■■■■■wurde am 23.11.2021 um 9.12. Uhr durch den Unterzeichner als Geschädigte vernommen“ 

Dies beweist, dass A■■■■■■■mich als Psychotisch verleumdet. Sie ist keine Fachärztin der Psychiatrie und somit handelt es sich um eine Beleidigung und eine Verleumdung. 

Eine psychische Krankheit meinerseits liegt nicht vor. Es gibt dazu kein ärztliches Gutachten oder eine psychiatrische Diagnose über mich, auf die sich die Verleumder berufen, sondern sie wollen meinen Ruf bewußt schädigen. Dabei sehen sie jede Widerrede meinerseits als „Verleumdung“ an. 

Ich fühle mich durch die Bedrohung mit der Psychiatrie durch A■■■■■■■ mit dem Tod bedroht, da sie mit ihrer Falschen Aussage meinem Leben und meiner Gesundheit extremen Schaden zufügen will. 

Ich bitte um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und stelle hiermit Strafantrag. 

Mit freundlichen Grüßen

J*****


Beschuldigungen, jemand sei Geisteskrank sind Mobbing, Beleidigung und Verleumdung, bei der Polizei ist es Meineid und es ist Anstiftung zu Mord. Im Fall Maria endete eine Nachbarschaftsintrige, wie die in unserem Haus auch statt findet, in einem tödlichen Schuss gegen Maria R.

Dass der Staat Medikamente zu lässt, die tödlich enden, beweist, dass er bewußte Euthanasie an den echten und verleumdeten “psychisch kranken” begeht und somit handelt es sich um Völkermord.


■■■■■■■ = Die so gekennzeichneten Personen haben das ultimative Recht auf Zensur und Gewalt mir gegenüber durch die Justiz und die Polizei bekommen.

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