Anwältin Bahner widerrechtlich in Psychiatrie entführt

Hier ihre Sprachnachricht aus der Psychiatrie:

Bahner, die letzte Woche noch vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen ein Demonstrationsverbot und die staatlichen Coronamaßnahmen eingereicht hatte, wurde am Osterwochenende mit polizeilicher Gewalt entführt und in eine geschlossene Psychiatrie gebracht. Der Eilantrag vor dem Verfassungsgericht wurde als “substanzlos” abgewiesen. Sicher hilft eine Überarbeitung, er wurde wirklich in “Eile” geschrieben.

Aufgrund der Sprachnachricht von Beate Bahner, kann man annehmen dass sie einen betont gefassten Eindruck macht. Dies ist oft der Fall, wenn politisch- psychiatrische- Gefangene nicht frei sprechen können und außerdem eine besorgte Schwester beruhigen wollen. Da ist an zu nehmen, dass auch von der, ich greife hier mal zu Worten aus meiner Meinung: „Stasi-SS“, wir können es nicht mehr Polizei nennen, die sie da verhaftet hat, ein Mitschnitt gemacht wird und sie auf jedes Wort achten muss, damit es nicht gerichtlich gegen sie verwertet wird. 

Frau Bahner klingt in ihrer Sprachnachricht und auch in ihren Texten und Klageschriften alles andere als „verwirrt“ „verrückt“ oder korrekt gesagt: „geisteskrank“ . Ich will der Willkür der Polizei nicht mit Fachbegriffen helfen. Aber viele der Kritiker der Coronamaßnahmen werden öffentlich verleumdet und als „irre“ gekennzeichnet. Diese Menschen sind oft genug die Intellektuelle Elite Deutschlands. Sie sind Anwälte, Ärzte, Professoren, Lehrerinnen, Künstlerinnen, Blogger. Menschen mit Hochschulabschluss und Abitur sind eher weniger „doof“. Sie sollten nicht von der Regierung eine Narrenkappe aufgesetzt bekommen und auch keinen Aluhut. Sie verteidigen die Grundfesten unseres Landes und unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. 

Diffamierungen sind oft ohne Halt und ohne Beweisen und Belege, wie es Akademiker gewohnt sind. Nicht ein Zitat wird bei gelegt von der Presse, aber „wirre“ Behauptungen unterstellt, die die beschimpften Personen niemals gemacht haben. Einer Überprüfung hält die Berichterstattung nicht stand, aber einer Schmutzkampagne dient sie sehr wohl. (So behauptete z.B. der Spiegel fälschlich Dr. Wodarg hätte vom Satan gesprochen) Bahner schrieb kein hetzerisches Blog (Behauptet die Bildzeitung), sondern hatte eine geschäftliche Website für ihre Rechtsanwaltskanzlei.

Die Straftat, die Frau Bahner vorgeworfen wird, ist: „Aufruf zu einer Demonstration“ Dies ist laut Grundgesetz Artikel 8 ein Grundrecht. Sie kann rechtlich nicht belangt werden, darum wurde sie willkürlich in eine Psychiatrie verschleppt. Das weitere Ärgernis, dass Bahner der Regierung ist, ist dass sie dieses Grundrecht vor dem Verfassungsgericht in ihrem Eilantrag vom 8.4.2020 einklagen wollte. 

Ich stelle fest, dass Frau Bahner eine nicht rechtsstaatliche Verhaftung hinter sich hat, bei der sie nicht vor einem Richter vorgeführt wurde, sowie nicht in ein staatliches Gefängnis sondern in ein psychiatrisch geschlossenes Krankenhaus gebracht wurde, obwohl sie offensichtlich nicht an einer psychischen Krankheit leidet, sondern wegen einer Straftat beschuldigt wird. Entscheidend ist, ob sie eine Gefahr für “sich und andere” darstellt und das ist sicher nicht der Fall.

 Ich stelle weiterhin fest, dass Frau Bahner schwere Misshandlungen durch Polizei und Pfleger erlitten hat, obwohl sie keine Gegenwehr geleistet hat. 

Es ist klar, dass Frau Bahner Opfer eines Staatsverbrechens geworden ist. 

Die rechtliche Lage müsste Frau Bahner, als Rechtsanwältin für Medizinrecht kennen. Sie ist zum Glück selbst ausgebildete Anwältin, auch wenn ihr kein Anwalt zugestanden wurde. Dies ist aber nur Glück im Unglück für Frau Bahner. Das bisherige Recht sieht vor, dass man nur in die Psychiatrie gesperrt werden darf, wenn man eine „Gefahr für sich und andere“ dar stellt. Dies bedeutet, sie muss entweder Selbstmord gefährdet sein oder andere bedroht oder angegriffen haben. Beides ist bei einer Demonstration nicht der Fall. Läge eine Straftat vor, wäre Frau Bahner in einem Gefängnis. Da das Demonstrationsrecht nach Artikel 8 Grundgesetz dies nicht als Straftat brandmarkt, ist hier klar fest zu stellen, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Inhaftierung von Frau Bahner gibt. 

Der Staat stellt sich selbst ein Zeugnis aus, wenn er politische Gefangene macht. Dies muss ich fast nicht mehr erläutern. Es beweist sich immer mehr: Die Politik ist zu Willkür und Gewalt über gegangen und macht nur noch was sie will. Um das Leben von Frau Bahner muss gefürchtet werden.

Ihre Website unterliegt der mutwilligen Zerstörung. Die Klageschrift an das Verfassungsgericht ist aber noch online.  

Die Psychiatrie ist im Allgemeinen ein Ort, der als Foltergefängnis bezeichnet werden kann. Zwangsjacken, Festschnallen, Körperliche Gewalt durch unfreiwillige Medikamentenvergabe, Gehirnwäsche durch Psychologische Verhöre, Meinungsdiktatur über sogenannte Psycho-„Therapie“. Das “Wahrheitsministerium” schlägt uns “Gedankenverbrechern” ins Gesicht. Faschismus pur. 

In Sachsen Anhalt wird diskutiert, Coronaquarantäne zwangsweise in der Psychiatrie zu machen. Dort sind sie eingesperrt, wie in einem Hochsicherheitsgefängnis. 

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Straftatbestand Grundgesetz?

Polizei droht mit Zwangspsychiatrisierung http://artemisnews.de/der-neue-antisemitismus-gegen-andersglaeubige/

Psychisch Kranken Gesetz “Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die deutschen Landesgesetze, die die freiheitsentziehendeUnterbringungpsychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus regeln.”

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